Maßgeblichkeitsprinzip. Das Maßgeblichkeitsprinzip verpflichtet den Steuerpflichtigen, die handelsrechtlichen Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchhaltung auch bei der Steuerbilanz einzuhalten. Es betrifft somit auch die zum vollständigen Betriebsvermögensvergleich verpflichteten Unternehmer nach § 5 Abs. 1 EStG. Übungsfragen.